Wien Parküberwachung

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§29b Ausweis prüfen

Zuletzt geprüft

Information & Rechtliches
GÜLTIG SEIT 1. JÄNNER 2026
ParkdauerGebühr
30 Minuten1,70 €
60 Minuten3,40 €
90 Minuten5,10 €
120 Minuten6,80 €
Alte Parkscheine sind nicht mehr gültig Parkscheine mit dem Tarif von 2025 durften längstens bis 30. Juni 2026 verwendet werden. Seit 1. Juli 2026 sind ausschließlich Parkscheine zum Tarif von 1,70 € je halber Stunde zulässig.

Frühere Tarife zur Erkennung

Parkdauerbis 31.12.2025
30 Minuten1,30 €
60 Minuten2,60 €
90 Minuten3,90 €
120 Minuten5,20 €

Pauschalkarten

KarteGebühr
Tagespauschalkarte (TPK)5,30 €
Wochenpauschalkarte (WPK)26,50 €
Eingeschränkter Anwendungsbereich Tages- und Wochenpauschalkarten sind ausschließlich Betrieben mit einer Ausnahmebewilligung (vormals Servicekarte) vorbehalten und nur in jenen Kurzparkzonen gültig, für die die Bewilligung erteilt wurde. Sie gelten für den gesamten angegebenen Tag beziehungsweise die gesamte Woche, auch bei Umstellen des Fahrzeuges. In Geschäftsstraßen gilt die Ausnahme nicht.

Gebührenfreie Zeiten

Die flächendeckende Kurzparkzone gilt werktags von Montag bis Freitag. Für kurzes Abstellen steht der gebührenfreie 15-Minuten-Parkschein zur Verfügung. Zeiten und höchstzulässige Abstelldauer sind je Bezirk unterschiedlich und der jeweiligen Kundmachung zu entnehmen.

Quelle: Stadt Wien, „Parkgebühren in Wien“; Wirtschaftskammer Wien.

Die Prüffunktion vergleicht die eingegebene oder eingescannte Ausweisnummer mit dem öffentlich veröffentlichten Verzeichnis der Ausweise gemäß § 29b StVO 1960.

Bedeutung der Ergebnisse

GÜLTIG Die Nummer ist im Verzeichnis enthalten und das hinterlegte Ablaufdatum liegt in der Zukunft.
IN LISTE Die Nummer ist enthalten, es ist jedoch kein Ablaufdatum hinterlegt.
ABGELAUFEN Die Nummer ist enthalten, das hinterlegte Ablaufdatum ist bereits verstrichen.
NICHT GEFUNDEN Die Nummer ist im Verzeichnis nicht enthalten. Dies kann auf einen nicht gültigen Ausweis hindeuten, ebenso jedoch auf einen Lesefehler, eine unvollständige Eingabe oder einen Datenbestand, der nicht dem aktuellen Stand entspricht.

Verbindlichkeit

Die Abfrage ersetzt weder die Sichtprüfung des Ausweises vor Ort noch eine behördliche Auskunft. Maßgeblich ist stets der im Fahrzeug angebrachte Originalausweis. Der Datenbestand wird lokal am Gerät gespeichert und ist nur so aktuell wie die letzte Aktualisierung.

Als Überlappungszone wird jener Bereich dargestellt, in dem der Geltungsbereich des Parkpickerls eines Bezirkes über die Grenze dieses Bezirkes hinausreicht. In diesem Bereich berechtigen daher sowohl das Parkpickerl des angrenzenden Bezirkes als auch jenes des Bezirkes, in dem die Fläche tatsächlich liegt.

Die Zone wird beiden beteiligten Bezirken zugeordnet und erscheint unabhängig davon, welcher der beiden in der Bezirksauswahl gewählt wurde. Durch Antippen der Fläche werden die dort gültigen Parkpickerl angezeigt.

Abweichungen im Datenbestand In den amtlichen Daten ist die Bezirksnummer sowohl als Zahlenfeld als auch im Klartext der Bezeichnung enthalten. In einzelnen Fällen widersprechen sich beide Angaben. Maßgeblich ist dann der Klartext, da dieser den Bezirk eindeutig benennt. Die Anzahl solcher Fälle wird im Prüfbericht ausgewiesen.
Berechnete Darstellung Die Flächen werden aus den amtlichen Geltungsbereichen und den Bezirksgrenzen errechnet. Geringfügige Abweichungen an den Rändern sind verfahrensbedingt möglich. Maßgeblich ist die jeweilige Kundmachung.

Zonen, die im Verhältnis zur Bezirksfläche ungewöhnlich groß ausfallen, werden fein punktiert dargestellt und beim Antippen entsprechend gekennzeichnet. Sie werden nicht ausgeblendet, da gerade großflächige Überlappungen für die Beurteilung vor Ort von Bedeutung sein können.

Die Funktion lädt die Flächen-Mehrzweckkarte der Stadt Wien für einen Bereich von rund 400 mal 400 Metern um den Kartenmittelpunkt. Der geladene Bereich wird durch einen strichlierten Rahmen gekennzeichnet.

Flächen, die dem öffentlichen Gut zuzurechnen sind, bleiben unmarkiert. Alle übrigen Flächen werden violett kariert dargestellt. Durch Antippen einer Fläche wird die hinterlegte Bodennutzungsklasse angezeigt.

Als öffentliches Gut behandelt

  • 21 Fahrbahn, 22 Verkehrsinsel
  • 23 Gehsteig, Geh- und Radweg
  • 24 Fußgängerzone, 30 Zebrastreifen
  • 32 Rampe und Aufwölbung, 33 ruhender Verkehr
  • 39 sonstige Verkehrsfläche

Nicht markiert, da nicht relevant

Bahnanlagen (Klassen 27 Schienenbereich, 28 Gleiskörper, 29 Bahnhofsbereich) sind kein öffentliches Gut im straßenrechtlichen Sinn, werden jedoch ebenfalls unmarkiert dargestellt, da dort keine Parkraumüberwachung stattfindet.

Besonders zu beachten

Die Klassen 25 (Fläche für Fußgänger- und Radverkehr auf Privatgrund) und 26 (Verkehrsfläche auf Privatgrund) betreffen Flächen, die dem äußeren Erscheinungsbild nach einem Gehsteig oder einer Fahrbahn gleichen, jedoch Privatgrund darstellen.

Kein Nachweis über die Eigentumsverhältnisse Die Flächen-Mehrzweckkarte bildet die tatsächliche Bodennutzung ab, nicht die Grundstücksgrenzen. Sie ist als Anhaltspunkt für die Beurteilung vor Ort zu verstehen und nicht als Nachweis der Eigentumsverhältnisse. Maßgeblich sind der Kataster und die Verhältnisse in der Natur.
Kurzparkzone EinkaufsstraßeGebührenpflichtiger Bereich
AnrainerparkenNur für Berechtigte des Bezirkes
Halte- und Parkverbot, ausgenommenMit Ausnahmeregelung
Behindertenparkplatz§ 29b StVO
ÜberlappungszoneMehrere Parkpickerl gültig
Parkpickerl-GeltungsbereichJe Bezirk auswählbar
PrivatgrundViolett kariert dargestellt

Von der Entrichtung der Parkometerabgabe befreit beziehungsweise auf Antrag befreibar sind unter anderem:

  • Fahrzeuge, die von Personen mit Ausweis gemäß § 29b StVO 1960 verwendet werden
  • Einsatzfahrzeuge sowie Fahrzeuge im öffentlichen Dienst nach Maßgabe der Verordnung
  • Fahrzeuge mit aufrechter Pauschalierungsvereinbarung, wobei die höchstzulässige Abstelldauer einzuhalten und eine Parkscheibe anzubringen ist
  • E-Carsharing-Fahrzeuge mit Ausnahmebewilligung gemäß § 45 Abs. 2 StVO 1960 nach gesondertem Tarif
  • Betriebe mit Ausnahmebewilligung für Handwerks- und Servicefahrzeuge, ausgenommen Geschäftsstraßen
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Maßgeblich sind die Parkometerabgabeverordnung und die jeweiligen Bescheide.

Sämtliche in dieser Anwendung dargestellten Daten stammen aus öffentlich zugänglichen Beständen und werden unverändert übernommen.

Stadt Wien – Open Government Data

Kurzparkzonen, Anrainerparkplätze, Halte- und Parkverbote, Behindertenparkplätze, Parkpickerl-Geltungsbereiche, Bezirksgrenzen, Flächen-Mehrzweckkarte, Trinkbrunnen und öffentliche WC-Anlagen.

Datenquelle: Stadt Wien – data.wien.gv.at
Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0)

Sozialministeriumservice

Verzeichnis der Ausweise gemäß § 29b StVO 1960, abrufbar unter sozialministeriumservice.gv.at.

Kartengrundlage

basemap.at – Verwaltungsgrundkarte von Österreich, Creative Commons Namensnennung 4.0 International.

Adresssuche

Photon (Komoot) sowie Nominatim, jeweils auf Grundlage von OpenStreetMap. © OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL.

Texterkennung

Tesseract.js, Apache-Lizenz 2.0. Die Auswertung erfolgt ausschließlich lokal am Gerät.

Aktualität Die Karten- und Zonendaten werden bei jedem Start der Anwendung neu abgerufen. Das Verzeichnis nach § 29b wird lokal gespeichert; der Stand wird im Prüffenster angezeigt.

Keine Verbindlichkeit

Diese Anwendung dient ausschließlich der Unterstützung bei der Orientierung vor Ort. Sie stellt keine behördliche Auskunft dar und entfaltet keine Rechtswirkung. Verbindlich sind allein die Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen an Ort und Stelle, die jeweilige Kundmachung sowie die geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung 1960, das Parkometergesetz 2006 und die Parkometerabgabeverordnung.

Haftungsausschluss

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der dargestellten Daten wird keine Gewähr übernommen. Die Daten werden von Dritten bereitgestellt und können von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Anwendung getroffen werden, ist ausgeschlossen.

Datenschutz

Es werden keine personenbezogenen Daten an den Betreiber übermittelt. Eingegebene und eingescannte Ausweisnummern, das Verzeichnis nach § 29b sowie der Prüfverlauf werden ausschließlich lokal auf dem Gerät gespeichert und können jederzeit gelöscht werden. Die Texterkennung erfolgt vollständig am Gerät; es werden keine Bilder übertragen. Standortdaten werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung und ausschließlich zur Anzeige auf der Karte verwendet.

Urheberrecht

Die verwendeten Datenbestände unterliegen den Lizenzbedingungen der jeweiligen Bereitsteller. Die Namensnennung erfolgt im Abschnitt „Datenquellen und Aktualität“.

Zweck

Die Anwendung wurde als privates Hilfsmittel zur Orientierung im Bereich der Parkraumüberwachung erstellt. Sie steht in keinem Zusammenhang mit der Stadt Wien, dem Sozialministeriumservice oder einer sonstigen Behörde und wird von diesen weder betrieben noch unterstützt oder freigegeben.

Zulässige Verwendung

Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Vor einer Verwendung im dienstlichen Rahmen ist die Zulässigkeit mit der Dienststelle abzuklären.

Verfügbarkeit

Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit oder auf Fortbestand einzelner Funktionen besteht nicht. Die Anwendung ist auf externe Datendienste angewiesen, deren Erreichbarkeit nicht beeinflusst werden kann.

Diese Prüfung berechnet die Überlappungszonen für sämtliche Bezirke und weist aus, wo keine Zone entsteht und aus welchem Grund. Damit lässt sich feststellen, ob ein fehlender Bereich auf die Datengrundlage oder auf die Berechnung zurückzuführen ist.

28. Juli 2026
  • Informationsbereich mit Tarifen, Farblegende, Datenquellen und rechtlichen Hinweisen ergänzt.
  • Bezirksauswahl bei Überlappungszonen und Parkpickerl als aufklappbare Liste zusammengefasst.
  • Kamera: Auslöser „Jetzt scannen“ für eine gezielte Einzelaufnahme mit gründlicher Auswertung.
  • Ausweiserkennung prüft die gelesenen Ziffern gegen den gespeicherten Datenbestand, statt eine feste Stellenanzahl vorauszusetzen. Nicht zugeordnete Nummern werden zur Prüfung angezeigt, statt verworfen zu werden.
  • Bildaufbereitung in drei Varianten mit selbstanpassendem Schwellwert.
  • Überlappungszonen werden nun beiden beteiligten Bezirken zugeordnet.
  • Statusleiste mit Datum, Wochentag, Uhrzeit samt Sekunden und Kalenderwoche.
  • Parkpickerl-Geltungsbereich je Bezirk darstellbar.
  • Privatgrund aus der Flächen-Mehrzweckkarte für einen Bereich von rund 400 Metern.
  • Adresssuche auf einen Dienst mit Vorschlagsfunktion umgestellt; Vorschläge ab zwei Zeichen.
  • Suchfeld verkleinert, Zoomschaltflächen auf gleiche Höhe gesetzt.
27. Juli 2026
  • Prüfung nach § 29b neu aufgebaut: Der Datenbestand wird dauerhaft am Gerät gespeichert und steht auch ohne Netzverbindung zur Verfügung.
  • Verarbeitung der Ausweisliste in den Hintergrund verlagert, mit Fortschrittsanzeige. Die Karte bleibt währenddessen bedienbar.
  • Automatische Aktualisierung der Ausweisliste eingerichtet.
  • Kamera- und Foto-Scan zur Erfassung der Ausweisnummer ergänzt.
  • Nicht mehr benötigte Programmbibliothek entfernt; die Anwendung lädt dadurch spürbar schneller.
  • Ergebnisdarstellung um den Zustand „abgelaufen“ samt Ablaufdatum erweitert.
Frühere Stände wurden nicht dokumentiert.
Stand der Angaben:
📷

Kamera starten?

Die Kamera wird ausschließlich für das Scannen der Ausweisnummer verwendet und danach sofort wieder beendet.

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