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| Parkdauer | Gebühr |
|---|---|
| 30 Minuten | 1,70 € |
| 60 Minuten | 3,40 € |
| 90 Minuten | 5,10 € |
| 120 Minuten | 6,80 € |
| Parkdauer | bis 31.12.2025 |
|---|---|
| 30 Minuten | 1,30 € |
| 60 Minuten | 2,60 € |
| 90 Minuten | 3,90 € |
| 120 Minuten | 5,20 € |
| Karte | Gebühr |
|---|---|
| Tagespauschalkarte (TPK) | 5,30 € |
| Wochenpauschalkarte (WPK) | 26,50 € |
Die flächendeckende Kurzparkzone gilt werktags von Montag bis Freitag. Für kurzes Abstellen steht der gebührenfreie 15-Minuten-Parkschein zur Verfügung. Zeiten und höchstzulässige Abstelldauer sind je Bezirk unterschiedlich und der jeweiligen Kundmachung zu entnehmen.
Die Prüffunktion vergleicht die eingegebene oder eingescannte Ausweisnummer mit dem öffentlich veröffentlichten Verzeichnis der Ausweise gemäß § 29b StVO 1960.
Die Abfrage ersetzt weder die Sichtprüfung des Ausweises vor Ort noch eine behördliche Auskunft. Maßgeblich ist stets der im Fahrzeug angebrachte Originalausweis. Der Datenbestand wird lokal am Gerät gespeichert und ist nur so aktuell wie die letzte Aktualisierung.
Als Überlappungszone wird jener Bereich dargestellt, in dem der Geltungsbereich des Parkpickerls eines Bezirkes über die Grenze dieses Bezirkes hinausreicht. In diesem Bereich berechtigen daher sowohl das Parkpickerl des angrenzenden Bezirkes als auch jenes des Bezirkes, in dem die Fläche tatsächlich liegt.
Die Zone wird beiden beteiligten Bezirken zugeordnet und erscheint unabhängig davon, welcher der beiden in der Bezirksauswahl gewählt wurde. Durch Antippen der Fläche werden die dort gültigen Parkpickerl angezeigt.
Zonen, die im Verhältnis zur Bezirksfläche ungewöhnlich groß ausfallen, werden fein punktiert dargestellt und beim Antippen entsprechend gekennzeichnet. Sie werden nicht ausgeblendet, da gerade großflächige Überlappungen für die Beurteilung vor Ort von Bedeutung sein können.
Die Funktion lädt die Flächen-Mehrzweckkarte der Stadt Wien für einen Bereich von rund 400 mal 400 Metern um den Kartenmittelpunkt. Der geladene Bereich wird durch einen strichlierten Rahmen gekennzeichnet.
Flächen, die dem öffentlichen Gut zuzurechnen sind, bleiben unmarkiert. Alle übrigen Flächen werden violett kariert dargestellt. Durch Antippen einer Fläche wird die hinterlegte Bodennutzungsklasse angezeigt.
Bahnanlagen (Klassen 27 Schienenbereich, 28 Gleiskörper, 29 Bahnhofsbereich) sind kein öffentliches Gut im straßenrechtlichen Sinn, werden jedoch ebenfalls unmarkiert dargestellt, da dort keine Parkraumüberwachung stattfindet.
Die Klassen 25 (Fläche für Fußgänger- und Radverkehr auf Privatgrund) und 26 (Verkehrsfläche auf Privatgrund) betreffen Flächen, die dem äußeren Erscheinungsbild nach einem Gehsteig oder einer Fahrbahn gleichen, jedoch Privatgrund darstellen.
Von der Entrichtung der Parkometerabgabe befreit beziehungsweise auf Antrag befreibar sind unter anderem:
Sämtliche in dieser Anwendung dargestellten Daten stammen aus öffentlich zugänglichen Beständen und werden unverändert übernommen.
Kurzparkzonen, Anrainerparkplätze, Halte- und Parkverbote, Behindertenparkplätze, Parkpickerl-Geltungsbereiche, Bezirksgrenzen, Flächen-Mehrzweckkarte, Trinkbrunnen und öffentliche WC-Anlagen.
Verzeichnis der Ausweise gemäß § 29b StVO 1960, abrufbar unter sozialministeriumservice.gv.at.
basemap.at – Verwaltungsgrundkarte von Österreich, Creative Commons Namensnennung 4.0 International.
Photon (Komoot) sowie Nominatim, jeweils auf Grundlage von OpenStreetMap. © OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL.
Tesseract.js, Apache-Lizenz 2.0. Die Auswertung erfolgt ausschließlich lokal am Gerät.
Diese Anwendung dient ausschließlich der Unterstützung bei der Orientierung vor Ort. Sie stellt keine behördliche Auskunft dar und entfaltet keine Rechtswirkung. Verbindlich sind allein die Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen an Ort und Stelle, die jeweilige Kundmachung sowie die geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung 1960, das Parkometergesetz 2006 und die Parkometerabgabeverordnung.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der dargestellten Daten wird keine Gewähr übernommen. Die Daten werden von Dritten bereitgestellt und können von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Anwendung getroffen werden, ist ausgeschlossen.
Es werden keine personenbezogenen Daten an den Betreiber übermittelt. Eingegebene und eingescannte Ausweisnummern, das Verzeichnis nach § 29b sowie der Prüfverlauf werden ausschließlich lokal auf dem Gerät gespeichert und können jederzeit gelöscht werden. Die Texterkennung erfolgt vollständig am Gerät; es werden keine Bilder übertragen. Standortdaten werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung und ausschließlich zur Anzeige auf der Karte verwendet.
Die verwendeten Datenbestände unterliegen den Lizenzbedingungen der jeweiligen Bereitsteller. Die Namensnennung erfolgt im Abschnitt „Datenquellen und Aktualität“.
Die Anwendung wurde als privates Hilfsmittel zur Orientierung im Bereich der Parkraumüberwachung erstellt. Sie steht in keinem Zusammenhang mit der Stadt Wien, dem Sozialministeriumservice oder einer sonstigen Behörde und wird von diesen weder betrieben noch unterstützt oder freigegeben.
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Vor einer Verwendung im dienstlichen Rahmen ist die Zulässigkeit mit der Dienststelle abzuklären.
Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit oder auf Fortbestand einzelner Funktionen besteht nicht. Die Anwendung ist auf externe Datendienste angewiesen, deren Erreichbarkeit nicht beeinflusst werden kann.
Diese Prüfung berechnet die Überlappungszonen für sämtliche Bezirke und weist aus, wo keine Zone entsteht und aus welchem Grund. Damit lässt sich feststellen, ob ein fehlender Bereich auf die Datengrundlage oder auf die Berechnung zurückzuführen ist.
Die Kamera wird ausschließlich für das Scannen der Ausweisnummer verwendet und danach sofort wieder beendet.